Definition: Maßnahmen, um das unbeabsichtigte oder unbefugte Einschalten einer Anlage zu verhindern.
Erläuterung: Eine Regel, innerhalb der fünf Sicherheitsregeln, drch die das unbeabsichtigter Wiedereinschalten verhindert werden soll. Typisch ist das Anbringen von Vorhängeschlössern oder Warnschildern an Schaltern während der Wartungsarbeiten. So wird ausgeschlossen, dass jemand die Anlage versehentlich wieder in Betrieb nimmt.