Unterschiede zwischen Elektriker und Elektrofachkraft
Ein Elektriker ist jemand, der eine Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik abgeschlossen hat. Doch dieser Abschluss allein reicht nicht aus, um als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 oder als „befähigte Person“ zu gelten. Diese Titel setzen zusätzliche Qualifikationen und Berufserfahrung voraus.
Eine Elektrofachkraft zeichnet sich durch ihre fachliche Ausbildung, umfassende Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Kenntnis der relevanten Vorschriften aus. Nach der Ausbildung muss sie durch mehrjährige Tätigkeit auf einem spezifischen Aufgabengebiet innerhalb der Elektrotechnik die Qualifikation zur Elektrofachkraft erwerben. Zudem sind kontinuierliche Weiterbildungen notwendig, um den Status aufrechtzuerhalten.
Wer darf die Elektroprüfung durchführen?
Nach der aktuellen DGUV Vorschrift 3 dürfen weder ein Elektriker noch eine EuP die Elektroprüfung im Sinne der Rechtssicherheit allein durchführen. Unternehmen verfolgen mit der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 hauptsächlich das Ziel der Rechtssicherheit, neben der Sicherstellung der Arbeitssicherheit und der Sicherheit für Personen und Sachen.
Die unternehmerische Verantwortung im Arbeitsschutz für Prüfungen ist:
Die Auswahlverantwortung, (Wer?)Auswahl der qualifizierten Prüfperson
Die Organisationsverantwortung, (Wie?) Organisation der Prüfungen
Die Kontrollverantwortung (Was?) Vollständigkeit der Prüfungen, einschließlich aller Maßnahmen und Prüffristen
Die sichere Durchführung von Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie die Bewertung ihres ordnungsgemäßen Zustands erfordert eine hohe und spezifisch angepasste Qualifikation der Prüfperson. Diese Qualifikation muss auf die jeweilige Prüfaufgabe abgestimmt sein.
Für eine umfassende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel hinsichtlich ihres ordnungsgemäßen Zustands können zusätzliche Befähigungen der Prüfperson erforderlich sein. Oftmals ist es notwendig, die Expertise anderer qualifizierter Fachleute hinzuzuziehen. Dies liegt daran, dass neben der elektrischen Sicherheit auch andere Gefährdungen berücksichtigt, werden müssen. Beispielsweise müssen die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen von Maschinen oder die Effektivität der mechanischen Schutzeinrichtungen, wie bei einer Handkreissäge, geprüft werden.
Zusätzliche Punkte, die berücksichtigt werden sollten:
Fortlaufende Weiterbildung: Die Prüfperson sollte regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen, um auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheitsvorschriften zu bleiben.
Dokumentation und Protokollierung: Jede Prüfung sollte sorgfältig dokumentiert und protokolliert werden. Dies umfasst nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die verwendeten Prüfmethoden und -geräte.
Verantwortungsbewusstsein: Die Prüfperson muss ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen und sich der potenziellen Gefahren bewusst sein, die mit der Arbeit an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verbunden sind.
Kenntnis relevanter Normen und Vorschriften: Die Prüfperson muss mit den relevanten nationalen und internationalen Normen und Vorschriften vertraut sein, die für die jeweilige Prüfung gelten.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Bei komplexen Prüfungen kann eine Zusammenarbeit mit Fachleuten aus anderen Bereichen notwendig sein, um ein umfassendes Sicherheitskonzept zu gewährleisten.
Risikobewertung: Vor Beginn der Prüfung sollte eine gründliche Risikobewertung durchgeführt werden, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen.
Durch die Berücksichtigung dieser Punkte kann die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln weiter erhöht werden.
Die befähigte Person – der Schlüssel zur rechtssicheren Elektroprüfung
Der Übergang von der Elektrofachkraft zur befähigten Person ist fließend. Die Anforderungen an beide sind ähnlich, doch die befähigte Person konzentriert sich speziell auf die Elektroprüfung zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen. Diese Position erfordert nicht nur eine entsprechende berufliche Tätigkeit, sondern auch regelmäßige Weiterbildungen.
Laut TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) ist die befähigte Person berechtigt, die Elektroprüfung von Geräten, Anlagen und Maschinen gemäß den Vorgaben der GefährdungsbeurteilungGefährdungsbeurteilungDefinition: Systematische Untersuchung möglicher Gefahren an einem Arbeitsplatz. Erläuterung: Auch elektrische Risiken müssen dabei bewertet werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Risiken, die mit den gelpanten Arbeiten entstehen könnten, so gering wie möglich gehalten werden. Unternehmen und...mehr durchzuführen. Nur sie kann die Prüfungen rechtssicher im Sinne der DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen abnehmen.