13.03.2025

Altbausanierung und Elektroinstallation: Welche Vorschriften gelten?

Die Sanierung eines Altbaus bringt viele Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um die Elektroinstallation geht. Veraltete Kabel, unzureichende Sicherungen oder fehlende Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) können nicht nur ineffizient, sondern auch gefährlich sein. Doch welche Vorschriften gelten, und worauf sollte man besonders achten?

  1. Warum ist eine Modernisierung der Elektroinstallation notwendig?

Viele Altbauten verfügen noch über Elektroinstallationen aus den 1960er- oder 1970er-Jahren, die heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.

Aber normalerweise müssen für bestehende und unveränderte Teile von Kundenanlagen keine Anpassungen der Elektroinstallationen erfolgen, wenn ein sicherer und störungsfreier Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Wenn allerdings wesentliche Änderungen der Anlagen vorgenommen werden, dann muss der Errichter die Notwendigkeit einer Anpassung überprüfen und erforderlichenfalls auch die Kundenanlage an die neuen Normen anpassen. Wann handelt es sich um eine wesentliche Änderung? Dies ist in der VDE-AR-N 4100 im Abschnitt 4.4 erläutert. Werden in bestehenden Kundenanlagen Erweiterungen oder Änderungen vorgenommen, so muss der Errichter, also die Elektrofachkraft prüfen, inwieweit die jeweils aktuellen Anforderungen an den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz anzupassen sind. Eins ist auf jeden Fall klar, es gelten für die erweiterten oder geänderten Anlageteile die jeweils aktuell gültigen Anforderungen aus den Normen. Für Erweiterungen, Nutzungsänderungen oder Änderungen der Betriebsbedingungen gibt die VDE-AR-N- 4100 noch Beispiele als Hinweise zum besseren Verständnis. Also, die Pflicht zur Anpassung besteht z.B. bei:

  • Erhöhung der benötigten bzw. eingespeisten elektrischen Leistung
  • Änderung von haushaltsüblichen Verbrauchsverhalten zu Anwendungen mit Dauerstrom (Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge)
  • Nachrüstung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
  • Umwandlung einer Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung, so wie es für Ladeeinrichtungen angedacht ist, also Rückspeisung von der Fahrzeugbatterie ins Netz)
  • Änderung der Raumnutzung
  • Änderung der Anschlussnutzeranlage von einem einphasigen in einen dreiphasigen Anschluss
  • Änderung des Netzsystems nach Art der Erdverbindung, TN-, TT- oder IT-System 

Weitere typische Probleme in Bestandanlagen können sein:

  • Veraltete Leitungen: Oft sind noch Aluminiumleitungen oder nicht ausreichend dimensionierte Kabel im Einsatz.
  • Zu wenige Steckdosen: Alte Installationen sind nicht für moderne Haushaltsgeräte ausgelegt.
  • Fehlende Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD: der zusätzliche Schutz ist eine Schutzmaßnahme zusätzlich zum Basisschutz und / oder Fehlerschutz, dieser zusätzliche Schutz ist festgelegt als Teil einer Schutzmaßnahme:
unter bestimmten Bedingungen äußerer Einflüsse, wie falsche Nutzung durch Anwender, Unterbrechung des Schutzleiters oder Vertauschen von Außenleiter und Schutzleiterbei besonderen Risiken in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100, Gruppe 700)
  • Hohe Brandgefahr: Alte Verteilungen und unsachgemäß durchgeführte Erweiterungen können zu Überlastungen führen.

2. Wichtige Vorschriften und Normen

Die Elektroinstallation in Bestandgebäuden muss an geltende Normen und Vorschriften angepasst werden, wenn wesentliche Änderungen an den Anlagen vorgenommen werden. Wichtige Regelwerke sind unter anderen:

  • DIN VDE 0100-410: Vorschriften zum Schutz gegen elektrischen Schlag, zum Basisschutz, Fehlerschutz und Zusatzschutz.
  • DIN VDE 0100-540: Vorgaben zur Erdung und Potentialausgleich.
  • DIN VDE 0100-600: Vorschriften zur Erstprüfung von Elektroinstallationen.
  • DIN 18014: Erdungsanlagen für Gebäude
  • DIN 18015-2: Standard für die Mindestausstattung von Wohnungsinstallationen.

3. Welche Maßnahmen sollten bei einer Altbausanierung ergriffen werden?

Je nach Zustand der bestehenden Elektroinstallation können verschiedene Maßnahmen erforderlich sein:

  • Austausch alter Leitungen: Kupferleitungen mit ausreichendem Querschnitt (mind. 1,5 mm² für Lichtstromkreise) sind heute Standard.
  • Installation neuer Verteilerkästen: Veraltete Sicherungskästen mit Schmelzsicherungen sollten durch moderne Sicherungsautomaten ersetzt werden.
  • Erweiterung der Steckdosenanzahl: Die Mindestanzahl nach DIN 18015 sollte eingehalten oder übertroffen werden.
  • Installation von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD): Für Bad und Außenbereiche verpflichtend, aber auch in anderen Bereichen notwendig oder sinnvoll. Hier lohnt ein Blick in die DIN VDE 0100, Gruppe 700.
  • Berücksichtigung der Smart-Home-Integration: Eine vorausschauende Planung ermöglicht spätere Erweiterungen für intelligente Haustechnik.

4. Wer darf Elektroinstallationen durchführen?

Elektroinstallationen dürfen in Deutschland nur von Elektrofachkräften, z.B. aus Elektroinstallations-Handwerksbetrieben durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nur in sehr begrenztem Rahmen erlaubt und können bei unsachgemäßer Ausführung zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.

5. Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kosten für eine Modernisierung hängen stark vom Umfang der Arbeiten ab. Für eine komplette Erneuerung einer Wohnung mit 80 m² kann mit Kosten von ca. 8.000 bis 15.000 Euro gerechnet werden.

  • Förderungen: Programme der KfW oder BAFA können finanzielle Unterstützung bieten, insbesondere bei der Integration energieeffizienter Technologien.

Kurz zusammengefasst:

Eine Modernisierung der Elektroinstallation ist bei Altbauten oft dringend erforderlich. Die Einhaltung aktueller Normen erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern steigert auch den Wohnkomfort. Wichtig ist eine sorgfältige Planung und die Beauftragung einer qualifizierten Elektrofachkraft. Wer rechtzeitig saniert, kann zudem von Fördermitteln profitieren.

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