Definition: Gezieltes Betätigen elektrischer Betriebsmittel durch hierfür autorisierte Personen.
Erläuterung: Das Bedienen umfasst das Ein- und Ausschalten, Regeln und Überwachen elektrischer Anlagen. Die Handlung darf nur durch unterwiesene Personen erfolgen, besonders in Bereichen mit erhöhter Gefährdung.