Elektrohandwerkzeuge

Definition: Tragbare Werkzeuge mit elektrischem Antrieb, z. B. Bohrmaschinen, Schleifer, Trennschleifer.
Erläuterung: Sie unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen und müssen regelmäßig auf ihre Schutzfunktionen geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt konkrete Prüffristen vor.