Fest angebrachte Betriebsmittel

Definition: Fest angebrachte Betriebsmittel sind elektrische Geräte oder Anlagen, die dauerhaft montiert und nicht über Stecker beweglich angeschlossen sind.


Erläuterung: Beispiele sind Herde, Heizungen oder Wallboxen. Sie gelten als Teil der festen Installation und unterliegen besonderen Prüf- und Schutzanforderungen.