Definition: Feuergefährdete Betriebsstätten sind Räume oder Bereiche, in denen durch elektrische Anlagen eine erhöhte Brandgefahr besteht. In diesen Rtäumen besteht die Gefahr, dass sich leicht entzündliche Stoffe den elektrichen Anlagen nähern könnten und durch höhere Temperaturen Brände entstehen.
Erläuterung: Beispiele sind Schreinereien, Lager für leicht brennbare Stoffe oder Werkstätten mit Staubentwicklung. Hier sind besondere Schutzmaßnahmen wie staubdichte Installationen oder AFDDs vorgeschrieben.