Gefährdungsbeurteilung

Definition: Systematische Untersuchung möglicher Gefahren an einem Arbeitsplatz.

Erläuterung: Auch elektrische Risiken müssen dabei bewertet werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Risiken, die mit den gelpanten Arbeiten entstehen könnten, so gering wie möglich gehalten werden. Unternehmen und Betriebe sind verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Der gundsätzliche Ablauf ist der RTBS 1111 zu entnehmen.