Grundlast

Definition: Minimaler Energiebedarf eines Systems oder Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum.
Erläuterung: Die Grundlast bleibt unabhängig von Spitzenlasten bestehen – z. B. durch Dauerverbraucher wie Server, Kühlgeräte oder Steuerungstechnik. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Auslegung von Speichern oder PV-Anlagen.