Die Bundesregierung hat ein deutliches Signal gesendet: Elektromobilität soll nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiver werden. Mit dem neuen Steuer-Sofortprogramm kommt eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge – eine Maßnahme, die gerade für Betriebe ein echter „Investitionsbooster“ sein kann.
Wer zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 ein E-Fahrzeug neu anschafft, kann im ersten Jahr 75 % des Fahrzeugwerts abschreiben. Danach folgen degressive Sätze über insgesamt sechs Jahre. Das bedeutet: Schnellere Amortisation und eine klare finanzielle Entlastung bei der Umstellung auf eine elektrische Flotte.
Auch für Dienstwagenfahrer wird’s spannender: Die Bemessungsgrenze für die 0,25 %-Regelung steigt auf 100.000 Euro – bisher lag sie bei 70.000 Euro. Damit werden auch hochwertige E-Fahrzeuge wie z. B. größere SUVs oder Premium-Limousinen steuerlich begünstigt. Ein starkes Signal für mehr Vielfalt im E-Auto-Angebot.
Noch ist der Gesetzentwurf nicht durch Bundestag und Bundesrat – aber das Ziel der Koalition ist ehrgeizig: Beschluss noch vor der Sommerpause 2025. Für Unternehmen heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um künftige Anschaffungen strategisch zu planen. Wir bei elektro-ruedi.de halten Sie auf dem Laufenden.
Tipp vom elektro-ruedi: Wer seinen Fuhrpark elektrifizieren will, sollte neben der Förderung auch die Ladeinfrastruktur, den Strombezug und mögliche Lastmanagement-Konzepte gleich mitdenken – so holen Sie das Beste aus der neuen Regelung heraus.