Photovoltaikanlagen bleiben ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wer heute in Solarstrom investiert – ob privat oder gewerblich – sollte aber die aktuellen Vergütungssätze genau kennen. Denn zum 1. August 2025 treten wieder neue EEG-Vergütungssätze in Kraft.
Einspeisevergütung – das ändert sich ab 1. August 2025
Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt (§ 48 EEG) und wird alle sechs Monate leicht abgesenkt. Diese Degression soll den Ausbau an die sinkenden Systemkosten anpassen.
Ab August 2025 gelten folgende Vergütungssätze für Neuanlagen:
- Teileinspeisung (bis 10 kWp):
→ 7,86 ct/kWh (statt zuvor 7,94 ct) - Volleinspeisung (bis 10 kWp):
→ 12,48 ct/kWh (zuvor 12,60 ct) - Für Anlagenteile über 10 bis 40 kWp:
→ ca. 6,88 ct/kWh
Weitere wichtige Änderungen im Überblick
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen
Für neue Anlagen ab 2025 entfällt die Vergütung, wenn der Strompreis an der Börse für mindestens 6 Stunden negativ ist. - Direktvermarktungspflicht bereits ab 25 kW
Bisher lag die Grenze bei 100 kW – künftig müssen Betreiber größerer Anlagen ihren Strom selbst vermarkten oder einen Direktvermarkter beauftragen. - Smart MeterSmart MeterDefinition: Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler mit Kommunikationsschnittstelle.Er ermöglicht die präzise Erfassung und Übermittlung von Energieverbrauch in Echtzeit. In Kombination mit einem Smart-Meter-Gateway bildet er die Basis für das intelligente Stromnetz („Smart Grid“) und flexible Tarife – eine...mehr werden Pflicht
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Einspeiser ab 7 kW Leistung müssen ab 2025 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Lohnt sich der Eigenverbrauch weiterhin?
Trotz leicht sinkender Vergütung bleibt der Eigenverbrauch von Solarstrom wirtschaftlich attraktiv – vor allem bei steigenden Strompreisen. Die Kombination mit einem Batteriespeicher erhöht die Unabhängigkeit vom Netz und verbessert die Rentabilität.