Update: Seit der ersten Veröffentlichung dieses Beitrags am 15. September 2026 hat sich Entscheidendes getan: Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) am 1. Oktober 2026 beschlossen. Damit stehen die Regeln für die Abgrenzungs- und Pauschaloption nun fest. Für die praktische Umsetzung gelten allerdings Übergangsregelungen. Das EEG 2027 befindet sich dagegen weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
MiSpeL schafft neue Möglichkeiten für Speicher und bidirektionale Ladepunkte – beim geplanten EEG 2027 bleiben dagegen noch Fragen offen.
Ein Elektroauto kann längst mehr sein als nur ein Stromverbraucher. Beim bidirektionalen Laden kann seine Batterie Energie aufnehmen und später wieder für das eigene Haus oder sogar für das öffentliche Stromnetz bereitstellen. Technisch ist dafür bereits vieles möglich. Doch ob sich das Elektroauto tatsächlich flexibel als Stromspeicher einsetzen lässt, hängt nicht nur von Fahrzeug, Wallbox und Energiemanagement ab. Auch die Regeln des Strommarkts spielen eine entscheidende Rolle. Und genau dort hat sich inzwischen einiges bewegt.
Wie bidirektionales Laden grundsätzlich funktioniert und welche Möglichkeiten Vehicle-to-Home (V2H) und Vehicle-to-Grid (V2G) bieten, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Das Elektroauto als Stromspeicher – Zukunftsmusik oder schon Realität?“
MiSpeL: Neue Regeln für Speicher und Ladepunkte
Stellen wir uns ein Haus mit Photovoltaikanlage und einem bidirektional nutzbaren Elektroauto vor. Tagsüber lädt das Fahrzeug überschüssigen Solarstrom. Zu einem anderen Zeitpunkt kann es aber auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen – beispielsweise dann, wenn dieser günstig verfügbar ist. Damit befinden sich in der Fahrzeugbatterie möglicherweise Strommengen unterschiedlicher Herkunft. Später gibt das Fahrzeug Energie wieder ab. Doch welcher Anteil stammt aus der eigenen PV-Anlage? Welcher aus dem Stromnetz? Und wie werden diese Strommengen bei einer späteren Einspeisung behandelt?

Genau hier setzt MiSpeL – Marktintegration von Speichern und Ladepunkten an.
Bisher mussten erneuerbarer Strom und Netzstrom in Speichern grundsätzlich streng getrennt werden, wenn die EEG-Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms erhalten bleiben sollte. Für bidirektionale Ladepunkte bestanden zusätzliche Hürden.
Mit der am 1. Oktober 2026 beschlossenen MiSpeL-Festlegung sollen diese starren Grenzen überwunden werden. Speicher und bidirektionale Ladepunkte können damit flexibler auf Strompreise und andere Marktsignale reagieren. Unter den vorgesehenen Voraussetzungen bleibt die anteilige EEG-Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms erhalten. Auch für aus dem Netz bezogenen und später zurückgespeisten Strom sind Regelungen zur Saldierung vorgesehen.
Abgrenzungsoption und Pauschaloption – was steckt dahinter?
MiSpeL sieht dafür zwei unterschiedliche Modelle vor.
Bei der Abgrenzungsoption werden die verschiedenen Strommengen rechnerisch voneinander getrennt. Damit lässt sich bestimmen, welcher Anteil des später eingespeisten Stroms beispielsweise ursprünglich aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage und welcher aus dem öffentlichen Netz stammt. Die Option steht grundsätzlich allen Anwendern offen; für die genaue Abgrenzung sind in der Regel zwei Zähler vorgesehen, in bestimmten Sonderfällen kann ein Zähler ausreichen.
Für Haushalte mit Solaranlagen bis 30 kWp gibt es außerdem die Pauschaloption. Sie soll die Anwendung durch pauschale Berechnungen vereinfachen und kommt grundsätzlich mit nur einem Zähler aus. Für ihre Anwendung muss allerdings noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission abgewartet werden.
Interessant ist außerdem: Die endgültige Festlegung ermöglicht MiSpeL nicht nur in Verbindung mit geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Regelungen können auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ohne eigene Stromerzeugung genutzt werden.
Was bedeutet MiSpeL für bidirektionales Laden?
Gerade für Vehicle-to-Grid ist diese Entwicklung interessant. Denn das Potenzial eines bidirektional genutzten Elektroautos lässt sich besonders dann ausschöpfen, wenn es auch auf Strompreise und andere Marktsignale reagieren kann:
- laden, wenn viel Strom verfügbar und der Preis niedrig ist,
- Energie zwischenspeichern,
- und sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitstellen.
Die Bundesnetzagentur stellt Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte mit MiSpeL so weit wie möglich gleich. Sie hat die Regelungen im endgültigen Beschluss sogar nochmals angepasst, damit Vereinfachungen und Pauschalisierungen auch für bidirektionale Ladepunkte besser genutzt werden können. Damit fällt eine wichtige regulatorische Hürde für die stärkere Nutzung von Elektroautos als flexible Stromspeicher.
Beschlossen heißt noch nicht: morgen überall verfügbar
Ein wichtiger Punkt darf dabei nicht übersehen werden. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Während dieser Übergangszeit können die MiSpeL-Optionen bereits angewendet werden, allerdings nur im Einverständnis mit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Für die Pauschaloption muss zusätzlich die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission abgewartet werden. MiSpeL ist also beschlossen – bis alle Möglichkeiten in der Praxis flächendeckend genutzt werden können, braucht es jedoch noch Zeit.
Gleichzeitig sorgt das geplante EEG 2027 für neue Fragen
Während MiSpeL mehr Flexibilität ermöglicht, wird an anderer Stelle über neue Begrenzungen diskutiert.
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 sieht für bestimmte neue Solaranlagen eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung vor. Damit sollen unter anderem hohe Einspeisespitzen reduziert und stärkere Anreize geschaffen werden, Solarstrom selbst zu nutzen oder zwischenzuspeichern. Auf den ersten Blick passt das gut zu Speichern und bidirektionalem Laden: Statt den gesamten Solarstrom unmittelbar ins Netz einzuspeisen, kann überschüssige Energie zunächst gespeichert und später genutzt werden.
Doch genau hier entsteht ein möglicher Zielkonflikt.
Kann eine Einspeisebegrenzung auch gespeicherten Strom ausbremsen?
Wenn eine Begrenzung am Netzverknüpfungspunkt greift, kann sie auch die Flexibilität angeschlossener Batteriespeicher oder bidirektional betriebener Elektroautos beeinflussen. Ein Speicher könnte beispielsweise mittags überschüssigen Solarstrom aufnehmen. Sein besonderer Nutzen für das Energiesystem besteht aber gerade darin, diese Energie später – zu einem günstigeren Zeitpunkt für das Stromnetz – wieder bereitzustellen.
Damit treffen zwei Ziele aufeinander:
MiSpeL eröffnet Speichern und bidirektionalen Ladepunkten mehr Flexibilität. Starre Einspeisegrenzen könnten einen Teil dieser Flexibilität wiederum begrenzen. Wie stark dieser mögliche Zielkonflikt tatsächlich zum Tragen kommt, hängt von der endgültigen Ausgestaltung des EEG 2027 ab.
Das EEG 2027 ist noch nicht beschlossen. Hier ist die Abgrenzung zu MiSpeL wichtig. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Am heutigen 5. Oktober 2026 findet dort eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt. Änderungen am Gesetzentwurf sind deshalb weiterhin möglich. Auch der Bundesrat hat erhebliche Bedenken angemeldet und verlangt Nachbesserungen an der EEG-Reform.
Für Betreiber von PV-Anlagen und E-Auto-Fahrer gilt deshalb weiterhin: MiSpeL ist beschlossen – beim EEG 2027 ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

elektro-rüdi sagt:
Beim bidirektionalen Laden entscheidet nicht nur die Technik darüber, was möglich ist. Genauso wichtig sind die Regeln für Messung, Strommarkt und Netzeinspeisung. Mit MiSpeL ist jetzt ein wichtiger regulatorischer Schritt getan. Wer heute eine PV-Anlage, eine Ladeeinrichtung oder ein Elektroauto plant, muss deshalb trotzdem nicht jede kommende Detailregelung kennen. Es lohnt sich aber, auf offene und flexibel erweiterbare Systeme zu achten. Denn je besser Fahrzeug, Ladeeinrichtung und Energiemanagement zusammenspielen, desto leichter lassen sich neue Möglichkeiten später nutzen.
Fazit: Bidirektionales Laden kommt im Energiesystem an
Mit der MiSpeL-Festlegung sind wichtige regulatorische Voraussetzungen geschaffen worden, damit Speicher und bidirektionale Ladepunkte flexibler genutzt und stärker in den Strommarkt integriert werden können. Das Elektroauto rückt damit einen weiteren Schritt vom reinen Stromverbraucher zum aktiven Bestandteil des Energiesystems.
Gleichzeitig zeigt die Diskussion über das geplante EEG 2027, wie wichtig aufeinander abgestimmte Regelungen sind. Speicher können das Stromsystem besonders dann flexibel unterstützen, wenn ihre Möglichkeiten nicht an anderer Stelle unnötig eingeschränkt werden. MiSpeL ist inzwischen beschlossen. Beim EEG 2027 läuft das politische Verfahren dagegen weiter.
Die Richtung ist dennoch klar: Das Elektroauto wird zunehmend nicht nur Teil unserer Mobilität, sondern auch Teil unseres Energiesystems.
Quellen: