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Bidirektionales Laden: Was MiSpeL und das geplante EEG 2027 bedeuten

Neue Regeln sollen E-Autos als Stromspeicher voranbringen – doch beim geplanten EEG 2027 zeichnet sich zugleich ein möglicher Zielkonflikt ab

Ein Elektroauto kann längst mehr sein als nur ein Stromverbraucher. Beim bidirektionalen Laden kann seine Batterie Energie aufnehmen und später wieder für das eigene Haus oder sogar für das öffentliche Stromnetz bereitstellen. Technisch ist dafür bereits vieles möglich. Doch ob sich das Elektroauto tatsächlich flexibel als Stromspeicher einsetzen lässt, hängt nicht nur von Fahrzeug, Wallbox und Energiemanagement ab. Auch die Regeln des Strommarkts spielen eine entscheidende Rolle. Und genau dort bewegt sich derzeit einiges.


Wie bidirektionales Laden grundsätzlich funktioniert und welche Möglichkeiten Vehicle-to-Home (V2H) und Vehicle-to-Grid (V2G) bieten, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag „Das Elektroauto als Stromspeicher – Zukunftsmusik oder schon Realität?


MiSpeL: Neue Regeln für Speicher und Ladepunkte

Stellen wir uns ein Haus mit Photovoltaikanlage und einem bidirektional nutzbaren Elektroauto vor. Tagsüber lädt das Fahrzeug überschüssigen Solarstrom. Zu einem anderen Zeitpunkt kann es aber auch Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen – beispielsweise dann, wenn dieser günstig verfügbar ist.

E-Auto lädt bidirektional Strom zwischen Haus und Stromnetz

Damit befinden sich in der Fahrzeugbatterie möglicherweise Strommengen unterschiedlicher Herkunft. Später soll das Fahrzeug Energie wieder abgeben. Doch welcher Anteil stammt aus der eigenen PV-Anlage? Welcher aus dem Stromnetz? Und wie werden diese Strommengen bei einer späteren Einspeisung behandelt?

Genau hier setzt MiSpeL – Marktintegration von Speichern und Ladepunkten an.

Die Bundesnetzagentur möchte damit die Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten flexibler gestalten. Speicher sollen stärker am Strommarkt ausgerichtet werden können, ohne dass dadurch unter den vorgesehenen Voraussetzungen die anteilige Förderfähigkeit von zwischengespeichertem erneuerbarem Strom grundsätzlich verloren geht. Auch Ladepunkte für Elektroautos werden dabei erstmals ausdrücklich in diese Systematik einbezogen.

Abgrenzungsoption und Pauschaloption – was steckt dahinter?

MiSpeL sieht dafür zwei unterschiedliche Modelle vor.

Bei der Abgrenzungsoption sollen die verschiedenen Strommengen rechnerisch voneinander getrennt werden. Grundlage dafür sind viertelstündliche Messwerte. Damit lässt sich bestimmen, welcher Anteil des später eingespeisten Stroms beispielsweise ursprünglich aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage und welcher aus dem öffentlichen Netz stammt.

Für bestimmte kleinere Anlagen soll es außerdem eine Pauschaloption geben. Sie ist für bestimmte Konstellationen mit Solaranlagen bis höchstens 30 kWp vorgesehen und soll mit vereinfachten pauschalen Annahmen und Grenzen auskommen. Für diese Pauschaloption ist allerdings noch eine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich.

Vereinfacht gesagt soll MiSpeL also ein Problem lösen, das für die flexible Nutzung von Speichern bislang eine erhebliche Hürde darstellt: Strom aus unterschiedlichen Quellen soll gemeinsam gespeichert werden können, ohne dass dadurch die anteilige Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms grundsätzlich verloren geht.

Was bedeutet MiSpeL für bidirektionales Laden?

Gerade für Vehicle-to-Grid ist diese Entwicklung interessant. Denn das Potenzial eines bidirektional genutzten Elektroautos lässt sich besonders dann ausschöpfen, wenn es auch auf Strompreise und andere Marktsignale reagieren kann:

  • laden, wenn viel Strom verfügbar und der Preis niedrig ist,
  • Energie zwischenspeichern,
  • und sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitstellen.

Die neuen Regelungen sollen es erleichtern, die Flexibilität von Speichern und Ladepunkten sowohl beim Strombezug als auch bei der Netzeinspeisung stärker zu nutzen. Die MiSpeL-Festlegung soll nach aktueller Planung am 1. Oktober 2026 veröffentlicht werden. Ein Arbeitsstand vom 5. August 2026 liegt bereits vor. Damit könnte eine weitere regulatorische Hürde für die breitere Nutzung des bidirektionalen Ladens kleiner werden.

Gleichzeitig sorgt das geplante EEG 2027 für neue Fragen

Während MiSpeL mehr Flexibilität ermöglichen soll, wird an anderer Stelle über eine neue Begrenzung diskutiert. Der aktuelle Regierungsentwurf für das EEG 2027 sieht für neue Solaranlagen des zweiten Segments mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kW eine dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung vor.

Davon könnten – abhängig von der endgültigen Ausgestaltung – insbesondere kleinere und mittlere PV-Dachanlagen betroffen sein. Mit der Begrenzung sollen unter anderem hohe Einspeisespitzen zur Mittagszeit reduziert und zusätzliche Anreize geschaffen werden, Solarstrom selbst zu nutzen oder zwischenzuspeichern.

Auf den ersten Blick scheint das gut zu Speichern und bidirektionalem Laden zu passen: Statt den gesamten Solarstrom unmittelbar ins Netz einzuspeisen, kann überschüssige Energie zunächst gespeichert und später genutzt werden. Doch genau hier sehen Vertreter der Branche einen möglichen Zielkonflikt.

Kann die 50-Prozent-Grenze auch gespeicherten Strom ausbremsen?

Kritiker aus der Solar- und Energiebranche weisen darauf hin, dass eine Begrenzung am Netzverknüpfungspunkt auch die Flexibilität angeschlossener Batteriespeicher oder bidirektional betriebener Elektroautos einschränken kann. Denn entscheidend ist die maximale Einspeisung am Netzanschluss – nicht allein die aktuelle Leistung der PV-Anlage. Damit könnte ein Speicher zwar mittags überschüssigen Solarstrom aufnehmen, bei einer späteren Rückspeisung aber ebenfalls an die zulässige Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt gebunden sein.

Das wäre gerade für flexible Speicheranwendungen relevant. Denn ihr Vorteil besteht eigentlich darin, Energie dann aufzunehmen, wenn viel davon vorhanden ist, und sie gezielt zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitzustellen. Damit entsteht zumindest im aktuellen Entwurf ein möglicher Zielkonflikt:

MiSpeL soll Speicher und Ladepunkte flexibler machen. Eine starre Einspeisebegrenzung könnte einen Teil dieser Flexibilität wiederum begrenzen.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Wichtig ist: Das EEG 2027 ist noch nicht beschlossen.

Der Regierungsentwurf wurde inzwischen in den Bundestag eingebracht und liegt dort als Drucksache 21/7867 vor. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher noch Änderungen möglich. Auch bei MiSpeL liegt derzeit noch nicht die endgültige Festlegung vor.

Für E-Auto-Fahrer und Betreiber von PV-Anlagen bedeutet das: Die regulatorischen Voraussetzungen für die flexible Nutzung von Fahrzeugbatterien entwickeln sich derzeit schnell – sind aber noch nicht endgültig.

elektro-rüdi sagt:

Beim bidirektionalen Laden entscheidet künftig nicht nur die Technik darüber, was möglich ist. Genauso wichtig sind die Regeln für Messung, Strommarkt und Netzeinspeisung. Wer heute eine PV-Anlage, Wallbox oder ein Elektroauto plant, muss deshalb nicht jede kommende Detailregelung kennen. Es lohnt sich aber, auf offene und flexibel erweiterbare Systeme zu achten. Denn je besser Fahrzeug, Ladeeinrichtung und Energiemanagement zusammenspielen, desto leichter lassen sich neue Möglichkeiten später nutzen.

Fazit: Bidirektionales Laden kommt im Energiesystem an

Die Diskussion um MiSpeL und das geplante EEG 2027 zeigt vor allem eines: Bidirektionales Laden ist längst nicht mehr nur eine technische Zukunftsfrage.

Mit MiSpeL sollen wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, damit Speicher und Ladepunkte flexibler genutzt und stärker in den Strommarkt integriert werden können. Gerade für Elektroautos als mobile Stromspeicher könnte das neue Möglichkeiten eröffnen.

Gleichzeitig zeigt die Diskussion über die geplante 50-Prozent-Einspeisebegrenzung, wie wichtig aufeinander abgestimmte Regelungen sind. Speicher können das Stromsystem besonders dann flexibel unterstützen, wenn ihre Möglichkeiten nicht an anderer Stelle unnötig eingeschränkt werden.

Wie die endgültigen Regelungen aussehen, wird sich im weiteren Verfahren zeigen. Die Richtung ist aber klar: Das Elektroauto wird zunehmend nicht nur Teil der Mobilität, sondern auch Teil des Energiesystems.


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Kurz zusammengefasst:

Mit MiSpeL will die Bundesnetzagentur Speicher und Ladepunkte flexibler in den Strommarkt integrieren. Davon könnte auch das bidirektionale Laden profitieren: Strom aus unterschiedlichen Quellen soll sich künftig leichter gemeinsam speichern und unter den vorgesehenen Bedingungen wieder einspeisen lassen. Gleichzeitig sorgt der Regierungsentwurf für das EEG 2027 für Diskussionen. Die geplante Begrenzung der Einspeiseleistung bestimmter neuer PV-Anlagen auf 50 Prozent könnte auch die Flexibilität angeschlossener Batteriespeicher und bidirektional betriebener Elektroautos einschränken. Wie die endgültigen Regelungen aussehen, ist noch offen.

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